In Rahlstedt ist auf allen Grünflächen und Erholungsanlagen der Leinenzwang für geprüfte Hunde (Hundeführerschein) aufgehoben. Hier dürfen Hunde auf Wegen, Pfaden und Wiesen ohne Leine laufen wenn sie die Gehorsamsprüfung erfolgreich bestanden haben. Auf Spielplätzen und Spielflächen, als Liegewiesen genutzten Rasenflächen, Blumenbeeten, Unterholz, Uferzonen, Biotopen, Forstflächen und Kleingärten gilt nach wie vor der Leinenzwang.